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Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Mai 2026 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Mai 2026 veröffentlicht:

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2025
  2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2025 der Einwohnergemeinde
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
  4. Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 100'000 für die Fussgängerquerung Zopf
  5. Genehmigung des Brutto-Verpflichtungskredits von CHF 450'000 (Gemeindeanteil von CHF 378'000) für die Erstellung des GEP (Genereller Entwässerungsplan) 2. Generation
  6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Klaus Felix Markfort, geb. 7. Dezember 1961 und Silvia Markfort, geb. 15. November 1967 mit der Tochter Luise Markfort, geb. 31. Juli 2008, alle von Deutschland
  7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Paul Markfort, geb. 16. August 1998, Deutschland
  8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Jonathan Markfort, geb. 5. Dezember 2000, Deutschland
  9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Georg Michels, geb. 24. Mai 1963, Deutschland

 

Die Beschlüsse Nr. 1 bis 5 der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, seit Veröffentlichung, schriftlich verlangt werden. Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juli 2026. Die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Beschlüsse Nr. 6 bis 9) sind abschliessend gefasst worden und unterstehen nicht dem Referendum.
 

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2025
  2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2025 der Ortsbürgergemeinde
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde
  4. Zusicherung des Ortsbürgerrechts an Ulrich Vögeli, geb. 2. Januar 1965

 

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind abschliessend gefasst worden und unterliegen somit nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind rechtskräftig.

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