Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Mai 2026 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Mai 2026 veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2025
- Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2025 der Einwohnergemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
- Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 100'000 für die Fussgängerquerung Zopf
- Genehmigung des Brutto-Verpflichtungskredits von CHF 450'000 (Gemeindeanteil von CHF 378'000) für die Erstellung des GEP (Genereller Entwässerungsplan) 2. Generation
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Klaus Felix Markfort, geb. 7. Dezember 1961 und Silvia Markfort, geb. 15. November 1967 mit der Tochter Luise Markfort, geb. 31. Juli 2008, alle von Deutschland
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Paul Markfort, geb. 16. August 1998, Deutschland
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Jonathan Markfort, geb. 5. Dezember 2000, Deutschland
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Georg Michels, geb. 24. Mai 1963, Deutschland
Die Beschlüsse Nr. 1 bis 5 der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, seit Veröffentlichung, schriftlich verlangt werden. Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juli 2026. Die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Beschlüsse Nr. 6 bis 9) sind abschliessend gefasst worden und unterstehen nicht dem Referendum.
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2025
- Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2025 der Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde
- Zusicherung des Ortsbürgerrechts an Ulrich Vögeli, geb. 2. Januar 1965
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind abschliessend gefasst worden und unterliegen somit nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind rechtskräftig.