Kommunale Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2026/2029
Gemeinderätin Nadia Negro Müller hat ihre Demission als Gemeinderätin per 31. Dezember 2026 bzw. den Zeitpunkt der Ersetzung eingereicht. Das zuständige Departement Volkswirtschaft und Inneres hat dem Rücktritt die beantragte Zustimmung erteilt. Gleichzeitig sind Ersatzwahlen angeordnet worden.
Für den Rest der laufenden Amtsperiode 2026/29 ist somit ein Mitglied des Gemeinderates neu zu wählen. Das Datum für den ersten Wahlgang ist auf Sonntag, 18. Oktober 2026 angesetzt.
Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und, zusammen mit einem Wahlfähigkeitsausweis und einer schriftlichen Wahlannahmeerklärung, bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 4. September 2026, 12.00 Uhr der Gemeindekanzlei Egliswil einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Die entsprechenden Formulare (Wahlvorschlag, Wahlannahmeerklärung, Wahlfähigkeitszeugnis) sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Die Dokumente lassen sich per E-Mail (gemeindekanzlei@egliswil.ch) oder telefonisch (062 769 75 75) anfordern.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Eine stille Wahl ist ausgeschlossen.