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Erbenverzeichnis

Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei des letzten Wohnortes des Erblassers bestellt werden.

Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des Heimatorts und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser oder der Erblasserin werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten. Es gibt jedoch keine Auskunft über allfällig vorhandene letztwillige Verfügungen.

Das Erbenverzeichnis kann im Onlineschalter bestellt werden.


Zuständige Abteilung

open positions