Navigieren in der Gemeinde Egliswil

Erbbescheinigung

Auch Erbgangsurkunde oder Erbschein genannt.

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen zuständig ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnort des Erblassers.

Die Erbbescheinigung geht einen Schritt weiter als das Erbenverzeichnis. Nebst der Auflistung der Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Diese Bescheinigung wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht. 

Kontakt

Gerichtspräsident Bezirk Lenzburg
Bezirksgericht Lenzburg
Metzgplatz
5600 Lenzburg

062 886 01 70


Dienstleistung


Zuständige Abteilung