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Einbürgerungen

ordentliche Einbürgerung von Ausländern

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung im Kanton Aargau sowie eine Übersicht über das Einbürgerungsverfahren und die daraus entstehenden Kosten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung im Kanton Aargau sind in drei Kategorien eingeteilt:

  • Aufenthaltstitel und Aufenthaltsdauer
  • Erfolgreiche Integration
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse im Speziellen

Detaillierte Informationen zu den obigen Punkten erhalten Sie im Merkblatt [pdf, 144 KB] des Kantons Aargau.

Es kann nur Schweizer BürgerIn werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder. Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch abweist, ist das Verfahren beendet. Eine Einbürgerung ist dann nicht mehr möglich.

Einbürgerungsverfahren

Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen wollen, nehmen als erstes Kontakt auf mit ihrer Wohngemeinde. Sie erhalten dort eine Erstberatung und es wird ihnen das Gesuchformular abgegeben. Daraus ist ersichtlich, welche Dokumente sie einreichen müssen.

Das vollständig ausgefüllte Gesuch wird unterzeichnet und zusammen mit allen Gesuchbeilagen im Original bei der Gemeinde eingereicht

Prüfung durch die Gemeinde

Nach Eingang des Gesuches prüft die Gemeinde die folgenden Einbürgerungsvoraussetzungen:

  • Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in der Schweiz, fünf Jahren im Kanton und mindestens ein dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
  • Vertraut sein mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse
  • Achtung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung
Prüfung durch den Kanton

Der Kanton übernimmt in der Regel die Prüfungsergebnisse der Gemeinde und nimmt, sofern gesetzlich vorgeschrieben, Aktualisierungen vor. Sind alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, beantragt der Kanton beim Bund die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

Prüfung durch den Bund

Der Bund übernimmt in der Regel die Prüfungsergebnisse der Gemeinde und des Kantons. Er klärt zusätzlich ab, ob die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz durch die gesuchstellende Person gefährdet ist. Ist der Einbürgerungskandidat/die Einbürgerungskandidatin nicht einschlägig registriert, so erteilt der Bund die eidgenössische Bewilligung.

Verfahrensdauer

Die Bearbeitung auf Gemeindeebene dauert im Normalfall rund ein Jahr. In Egliswil entscheidet schlussendlich die Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Zusätzlich zur Bearbeitungsdauer der Gemeinde kommen insgesamt ca. 10 Monate für die Prüfung durch den Kanton sowie den Bund hinzu.

Kosten

Die Kosten der ordentlichen Einbürgerung hängen von der Anzahl der gesuchstellenden Personen und deren Alter ab.

  • Bei der Gemeinde
    • CHF 1'500.00 für eine Einzelperson
    • CHF 750.00 für ein einbezogenes Kind ab vollendetem 10. Lebensjahr
  • Beim Kanton
    • CHF 750.00 für eine Einzelperson
    • CHF 375.00 für ein einbezogenes Kind ab vollendetem 10. Lebensjahr
  • Beim Bund
    • CHF 150.00 für ein Ehepaar mit oder ohne minderjährige Kinder
    • CHF 100.00 für eine Einzelperson mit oder ohne minderjährige Kinder
    • CHF 50.00 pro minderjährige Einzelperson

Bei ausserordentlichem Aufwand können die Gebühren verdoppelt werden. Auslagen für ausserordentliche Kosten werden separat erhoben. Es steht den Gemeinden und dem Kanton frei, Kostenvorschüsse zu verlangen. Für das Einholen des Zivilstandsdokuments, von Betreibungsregisterauszügen, Strafregisterauszügen für Privatpersonen, Passbestellung etc. entstehen zusätzliche Kosten.

 


erleichterte Einbürgerung von Ausländern

Das Staatssekretariat für Migration SEM ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter Angabe der genauen Postadresse direkt beim SEM per Mail bestellt werden.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, eingereicht werden. Ebenfalls sind Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) an das Staatssekretariat für Migration SEM zu richten.

Weitere Informationen

Erleichterte Einbürgerung: Informationen des Bundes


Zuständige Abteilung