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Feuerwerk

Gemäss § 14 des Polizeireglements der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk ohne Bewilligung nur in der Silvesternacht und am Bundesfeiertag (1. August) und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsmassnahmen gestattet.

Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen sowie Sprengungen sind bewilligungspflichtig.

Für die Erteilung einer Bewilligung für das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist der Gemeinderat zuständig.


Zuständige Abteilung