Todesfall
Ist eine Einwohnerin oder ein Einwohner zu Hause verstorben, haben die Angehörigen einen Arzt zu benachrichtigen. Er hat den Tod zu bestätigen und eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Diese ärztliche Todesbescheinigung ist dem Bestattungsamt des Todesortes abzugeben.
Todesfälle an Wochentagen sind am gleichen, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag dem Bestattungsamt zu melden. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) richtet das Bestattungsamt einen Pikettdienst ein. Weitere Informationen dazu sind jeweils unter der Telefonnummer 062 769 75 75 in Erfahrung zu bringen.
Die Angehörigen von in Egliswil wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, sich persönlich mit dem Bestattungsamt in Verbindung zu setzen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis
- falls vorhanden ein zu Hause deponiertes Testament oder Erbvertrag
In der Folge geht es darum, u. a. folgende Fragen zu erörtern: Aufbahrung? Erdbestattung oder Kremation? Abdankung in der Kirche oder im Gemeindesaal? Urnenbeisetzung vor oder nach dem Gottesdienst? Gleichzeitig können weitere Fragen der Angehörigen besprochen werden.