Heimatausweis
Wenn die tägliche Rückkehr nach Hause aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist und deshalb die Nächte unter der Woche in der Nähe des Arbeits- oder Ausbildungsorts verbracht werden, muss dieser Nebenwohnsitz auf der entsprechenden Gemeinde gemeldet und der Heimatausweis hinterlegt werden.
Voraussetzungen
Sie wohnen in Egliswil und möchten sich in einer anderen Schweizer Gemeinde als Wochenaufenthalter (als Nebenwohnsitz) anmelden.
Sie haben die Nebenwohnsitzgemeinde bereits kontaktiert und diese hat Ihren Nebenwohnsitz geprüft und genehmigt.
Für Bestellungen für minderjährige Personen nehmen Sie bitte mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf.
Fristen und Termine
Der Heimatausweis wird auf die voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes bzw. bis maximal fünf Jahre ausgestellt (§ 7 Abs. 1 RMV). Der Heimatausweis kann nicht verlängert werden. Wenn der auswärtige Nebenwohnsitz nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin besteht, kann ein neuer Heimatausweis bestellt werden. Falls es sich um einen Aufenthalt in einem Altersheim oder in einer Pflegeinstitution handelt, sind die Einwohnerdienste zu kontaktieren.
Für ausländische Staatsangehörige kann der Heimatausweis maximal bis zum Ablauf der Bewilligung (Ausländerausweis) ausgestellt werden.
Kosten
CHF 20.00 zuzüglich allfälliger Versandkosten
Vorgehen
Der Heimatausweis kann online, telefonisch oder persönlich am Schalter bestellt werden.