Reisedokumente (Pass, Identitätskarte)
Identitätskarte
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann bei der Gemeinde beantragt werden (allerdings nicht im Kombiangebot).
Ausstellung einer Identitätskarte
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, damit ein Antrag erstellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Minderjährige und Personen unter umfassender Beistandschaft müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.
Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- bisherige Identitätskarte oder Identitätsnachweis
- 1 aktuelles Passfoto (ab Geburt) - siehe Fotomustertafel [pdf, 1.5 MB]
- sofern die bisherige Identitätskarte nicht mehr vorhanden ist, wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt
Pass 22 und Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte)
Der Pass 22 und das Kombiangebot kann ausschliesslich beim Ausweiszentrum beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
Provisorischer Pass
In dringenden Fällen kann bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum Aargau) ein provisorischer Pass beantragt werden. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.
Einreisebestimmungen
Die Einwohnerdienste erteilen keine Auskünfte zu den jeweiligen Einreisebestimmungen. Informieren Sie sich vorgängig über die Einreise – und Aufenthaltsbestimmungen bei der zuständigen Vertretung Ihres Transit- oder Ziellandes.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Lieferfristen
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt maximal 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Kosten und Gültigkeit
| Ausweis | Gültigkeit |
Kosten
|
beantragen bei |
|---|---|---|---|
| Identitätskarte | |||
|
Minderjährige Erwachsene |
5 Jahre 10 Jahre |
CHF 35.00 CHF 70.00 |
Einwohnerdienste |
| Pass 22 | |||
|
Minderjährige
|
5 Jahre
|
CHF 65.00
|
|
| Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) | |||
| Minderjährige
Erwachsene |
5 Jahre
10 Jahre |
CHF 78.00
CHF 158.00 |
|
| provisorischer Pass | |||
| Minderjährige
Erwachsene |
1 Jahr
1 Jahr |
CHF 100.00
CHF 100.00 |
|
Vorgehen beim Verlust eines Ausweises
Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Bei Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige aufgegeben werden.
Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter.
ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem Ausweiszentrum Aargau oder der Polizei abzugeben.
Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.