Hundekontrolle | Hundetaxe
Anmeldung des Hundes
Personen, die einen Hund halten oder für länger als drei Monate übernehmen, gelten als Hundehaltende. Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Zur Anmeldung des Hundes melden Sie sich bitte mit dem Heimtierausweis bei der Gemeindekanzlei. Diese erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS . Ihre Benutzerdaten erhalten Sie dann anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen oder der Vorbesitzer kann den Hund dann direkt auf Sie überschreiben.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer Frist von 10 Tagen sind dem Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Gemeindekanzlei bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Die Hundetaxe wird von der Gemeinde erhoben. Sie beträgt CHF 120.00 pro Hund und Jahr. Die Gemeindekanzlei erhebt die Hundetaxen per Rechnung.