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Steuerbezug (Inkasso)

Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Bei Zahlungsschwierigkeiten empfiehlt es sich, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.

Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

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