Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Bei Zahlungsschwierigkeiten empfiehlt es sich, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.