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Erbenverzeichnis

Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei des letzten Wohnortes des Erblassers oder der Erblasserin bestellt werden.

Im Erbenverzeichnis werden die gesetzlichen Erben aufgeführt. Es gibt jedoch keine Auskunft über allfällig vorhandene letztwillige Verfügungen. 

Das Erbenverzeichnis kann online im Smart Service Portal bestellt werden.

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