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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellt werden.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Lenzburg
Familiengericht
Malagarain 2
5600 Lenzburg
062 886 01 70 
Website

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