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Identitätskarte

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann bei der Gemeinde beantragt werden (allerdings nicht im Kombiangebot).

Ausstellung einer Identitätskarte

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, damit ein Antrag erstellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Minderjährige und Personen unter umfassender Beistandschaft müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.

Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • bisherige Identitätskarte oder Identitätsnachweis
  • 1 aktuelles Passfoto (ab Geburt) - siehe Fotomustertafel [pdf, 1.5 MB]
  • sofern die bisherige Identitätskarte nicht mehr vorhanden ist, wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt

Kosten und Gültigkeit

Identitätskarte Gültigkeit Kosten

Minderjährige

Erwachsene

5 Jahre

10 Jahre

CHF 35.00

CHF 70.00

Die Gebühren sind am Schalter der Einwohnerdienste zu bezahlen (bar, Maestro, Kreditkarte, Twint). 

Lieferfristen

Die Frist für die Zustellung der Identitätskarte beträgt zwischen 5 bis maximal 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.


Vorgehen beim Verlust eines Ausweises

Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Bei Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige aufgegeben werden.

Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter.

ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem Ausweiszentrum Aargau oder der Polizei abzugeben.

Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.

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