Drittmeldepflicht Vermieter
Meldepflichten
Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind verpflichtet,
- ein, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden,
- auf Verlangen Mieter und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Die Meldepflichten der Vermieter und Logisgeber sind in § 10 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (RMG) geregelt.
Vorgehen
- Einzugs-/Auszugsmeldung online übermitteln: www.drittmeldung.ch; oder
- Einzugs-/Auszugsmeldung per E-Mail oder schriftlich an die Einwohnerdienste.
Inhalt der Meldung
- Kontaktdaten des Vermieters/der Verwaltung (Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Angaben zur Liegenschaft/Wohnung (Adresse, Stockwerk, Lage, Anzahl Zimmer, EGID/EWID)
- Angaben zur ausziehenden Person (Name, Vorname, Auszugsdatum, Wegzugsort)
- Angaben zur einziehenden Person (Name, Vorname, Einzugsdatum, Zuzugsort)
Gesetzliche Grundlagen
Register und Meldegesetz (RMG) und Register und Meldeverordnung (RMV)