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Drittmeldepflicht Vermieter

Meldepflichten

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind verpflichtet,

  • ein, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden,
  • auf Verlangen Mieter und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Meldepflichten der Vermieter  und Logisgeber sind in § 10 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (RMG) geregelt.

Vorgehen

Inhalt der Meldung

  • Kontaktdaten des Vermieters/der Verwaltung (Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail)
  • Angaben zur Liegenschaft/Wohnung (Adresse, Stockwerk, Lage, Anzahl Zimmer, EGID/EWID)
  • Angaben zur ausziehenden Person (Name, Vorname, Auszugsdatum, Wegzugsort)
  • Angaben zur einziehenden Person (Name, Vorname, Einzugsdatum, Zuzugsort)

Gesetzliche Grundlagen

Register und Meldegesetz (RMG) und Register und Meldeverordnung (RMV)

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