Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Dieses Dokument bestätigt, wer die Handlungsfähigkeit besitzt, wer volljährig und urteilsfähig ist. Zuständig für die Gemeinde Egliswil ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Lenzburg
Malagarain 2
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 01 70